Ablauf Betriebskostenabrechnung
- Was muss der Vermieter erledigen?
- Vorlage aller Mietverträge oder Aufstellung der Verteilungsschlüssel.
- Belege sämtlicher Betriebskosten.
- Wenn vorhanden: Letzte Betriebskostenabrechnung.
- Was erledigen wir für Sie?
- Prüfung und Erstellung des Verteilungsschlüssels anhand der Mietverträge.
- Verteilung und Berechnung der Betriebskosten.
- Sie erhalten für den Mieter eine unterschriftsreife BK-Abrechnung auf Ihrem Briefbogen sowie eine Mehrfertigung für Ihre Akten. Sie müssen diese dann nur noch versenden; auf Wunsch übernehmen wir auch den Postversand.
Nicht geprüft wird von uns die Richtigkeit der einzelnen Kostenbelege.
- Wer kann den Service nutzen
Alle Mitglieder des Stuttgarter Haus- und Grundbesitzervereines e.V., sofern auch für das Objekt Mitgliedschaft besteht. - Was muss der Vermieter tun?

Hereingabe sämtlicher Mietverträge und Abrechnungsbelege per Post unter Beifügung einer aktuellen Mieterliste sowie des Auftragbogens oder Sie vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin bei Frau Melanie Böhm unter Tel.-Nr.: 0711/210 48-31 während unserer Geschäftszeiten von Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr bzw. Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr. - Was kostet die Abrechnung?
Der Service erfolgt gegen geringe Gebühr, die sich inkl. MWSt. wie folgt zusammensetzt: € 30,- Grundgebühr je Mietshaus zuzüglich € 20,- je Mietverhältnis. Für eine Eigentumswohnung fallen € 30,- und für ein Einfamilienhaus € 40,- an. Die Kosten bei fremd genutzten Wohnungen können Sie sogar von der Steuer absetzen. - Hinweise
- Nach § 556 BGB hat der Vermieter die Betriebskostenabrechnung binnen eines Jahres nach Ende der Abrechnungsperiode zu erstellen. Damit die Betriebskostenabrechnung hier erstellt werden kann, müssen Sie uns die vollständigen Unterlagen bis spätestens 2 Monate vor Ende der Abrechnungsperiode übergeben, andernfalls behalten wir uns vor, eine Bearbeitung abzulehnen.
- Es können nur vollständige Unterlagen bearbeitet werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der geringen Gebühren unvollständige Unterlagen nicht bearbeiten können.
- Mit der Auftragserteilung bestätigen Sie die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
- Die Abwicklung erfolgt durch die Verwaltungs-GmbH des Stuttgarter Haus- und Grundbesitzervereins e.V. (Gerokstr. 3, 70188 Stuttgart).
Die Auftragserteilung erfolgt durch den hier erhältlichen Auftragsbogen. Bitte ausfüllen und mit entsprechenden Unterlagen an die Verwaltungs-GmbH, Gerokstr. 3, 70188 Stuttgart, senden.
