Energetische Sanierungsmaßnahmen werden in Zeiten des Klimawandels und stetig steigender Energiepreise immer wichtiger.
Kostenlose Energieberatung
Zuschüsse und Förderung
Infos zu energetischen Sanierungsmaßnahmen
In Zusammenarbeit mit dem Energieberatungszentrum Stuttgart e.V. (EBZ) bietet Haus & Grund Stuttgart Ihnen als Mitglied eine kostenlose Beratung an. Auch über Zuschussmöglichkeiten etwa der Stadt und der Förderung des Bundes können sich Mitglieder beraten lassen.
Was ist das EBZ?
Das Energieberatungszentrum Stuttgart e.V. (EBZ) ist die lokale Energieagentur in Stuttgart. Das EBZ ist ein gemeinnütziger Verein und finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, öffentlichen Zuschüssen, der Projektförderung und Energiediagnosen. Die zentrale Aufgabe des EBZ ist die aktive Mitwirkung bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Landeshauptstadt Stuttgart. Mit der energetischen Sanierung von Gebäuden kann ein wesentlicher Beitrag für einen nachhaltigen Umgang mit Energie geleistet und dabei auch noch Geld gespart werden. Haus & Grund Stuttgart ist Mitgründer des EBZ.
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Energieberatung Stuttgart
Gerokstraße 3, 70188 Stuttgart
Nach vorheriger Anmeldung
Zum Termin sollten ein Foto des Gebäudes sowie – wenn vorhanden – Grundrisspläne und Angaben über die Heizungsart und den Energieverbrauch mitgebracht werden.
+49 711 210 48 0
verein@hausundgrund-stuttgart.de
jeden Dienstag
13:00 – 16:30 Uhr
Aktuelles
10.03.2026
Das Heizungsgesetz wird abgeschafft: Mehr Entscheidungsfreiheit für Eigentümer
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich Ende Februar 2026 auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) verständigt. Das bisherige Heizungsgesetz wird abgeschafft. Die bürokratischen und kleinteiligen Regelungen der jüngsten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) werden damit gestrichen, so auch die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien. Für Eigentümer ist das ein wichtiger Kurswechsel.
Aktuelles
03.05.2026
Ab Mai 2026: Das gilt für Energieausweise!
Neu: Eine Skala von A bis G zeigt die Energieeffizienz an, entsprechend der von Haushaltsgeräten. Und: Energieausweise sind künftig auch bei der Verlängerung von Mietverträgen, bei einer größeren Renovierung sowie für viele öffentliche Gebäude vorgeschrieben. Gebäudeenergieberater und andere Fachleute können die Ausweise ausstellen. Sie sind zehn Jahre lang gültig.