
Die Rechtschutz-Versicherung umfasst sämtliche Rechtsverfolgungskosten wie die Vergütung des eigenen und des gegnerischen Anwalts, Gerichtskosten, Sachverständigenkosten und Zeugengelder, Kosten des Gerichtsvollziehers und der Zwangsvollstreckung sowie eventuelle Schiedsgerichtskosten. Dabei können die Beiträge für die Rechtsschutzversicherung als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden. Mehr Informationen unter www.roland-rechtsschutz.de/hausundgrund Versicherungsanträge |