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Sonderberatung Grundsteuererklärung

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Vor Ort ausfüllen und abschicken

Bis zum 31.01.2023 müssen zur Erhebung der neuen Grundsteuer alle 
Eigentümer für jedes einzelne Grundstück eine gesonderte Steuererklärung abgeben. Diese kann – für in Baden-Württemberg gelegene Grundstücke – ausschließlich in elektronischer Form über das Portal ELSTER gegenüber dem Finanzamt vorgenommen werden.

Hierbei ist Haus & Grund Stuttgart seinen Mitgliedern im Rahmen von Sondersprechstunden behilflich. Dabei kann der Verein für seine Mitglieder die Erklärung elektronisch in deren Namen abgeben, wobei die Bescheide dann dem Mitglied direkt zugestellt werden.



Unbedingt mitzubringende Unterlagen:

  • Anschreiben vom Finanzamt mit dem Aktenzeichen 
(Informationen zur Grundsteuerreform)
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Größe der Flurstücke (Grundstücksfläche)
  • Bodenrichtwert zum 01.01.2022 - falls vorhanden
  • Angabe ob überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken 
oder nicht


Die Grundsteuererklärung wird im Beisein des Mitglieds gefertigt und gemeinsam mit ihm elektronisch abgesandt. Die Mitglieder erhalten eine Übersendungsbestätigung als Beleg. Der vom Finanzamt hierauf zu erlassende Feststellungsbescheid wird dem Mitglied dann direkt zugestellt. Das Mitglied kann diesen dann prüfen und bei Beanstandungen innerhalb der im Bescheid ausgewiesenen Rechtsmittelfrist Einspruch einlegen. Dabei ist im Rahmen der Mitgliedschaft die steuerliche Beratung des Vereins behilflich. Die Mitglieder werden gebeten, sich dafür rechtzeitig um einen Termin in der Sprechstunde zu bemühen und die Frist selbst zu überwachen. 

Je abzugebende Erklärung (je Grundstück) wird eine Gebühr von € 149 (inkl. MwSt.) erhoben, eine Rechnung wird ausgestellt. Für die Sonderberatung muss telefonisch ein Termin vereinbart werden: 0711 210 48-0. Dies muss umgehend geschehen, denn die Abgabefrist endet am 31.01.2023.
 Bearbeitet werden können allerdings nur in Baden-Württemberg gelegene Grundstücke. Die Dauer des Termins hängt von der Zahl der zu erklärenden Grundstücke ab, die bei der Terminbuchung (Telefon 0711/21048-0) mitzuteilen sind.

Außerdem ist eine schriftliche Beauftragung und Bearbeitung (ohne persönlichen Termin) möglich. Das Auftragsformular finden Sie hier zum Download. Der Auftrag muss dann spätestens am 20.01.2023 vorliegen.

Formular Grundsteuererklärung

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